Schritt 1: Drucken Sie das Formular Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus.
Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit Ihrem Rezept (Original) an:
apo-discounter.de
Magdeborner Str. 14
04416 Markkleeberg
Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
Sollten Sie weder Freiumschlag noch eigenen Umschlag zur Hand haben (Porto wird erstattet), können Sie diesen bei uns per E-mail einfach bestellen:
• Jede Rezeptbestellung liefern wir Ihnen natürlich versandkostenfrei!
• Bedingt durch die Dauer des Postwegs kann es bei Rezeptbestellungen zu Lieferzeiten von mehreren Tagen kommen.
• Bei Eingang Ihres Originalrezeptes erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung von uns.
• Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können keine Rabatte oder Nachlässe auf rezeptpflichtige Medikamente gegeben werden
• Medikamenten, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, sind vom Versand ausgeschlossen.
• Aus Sicherheitsgründen verschicken wir keine Kühlartikel.
Privatrezept / Private Krankenversicherung
• Wenn Sie privat krankenversichert sind oder ein Privatrezept zusenden, senden wir Ihnen die verschriebenen Arzneimittel nach Zahlungseingang per Post zu.
Zuzahlungen bei gesetzlicher Krankenversicherung
• Bei Rezepten aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind wir als Apotheke verpflichtet, Zuzahlungen bei der Einlösung zu erheben. Wir stellen Ihnen eine Rechnung über diesen Zuzahlungsbetrag aus.
• Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % des Verkaufspreises des Medikaments erhoben. Diese Zuzahlung beträgt mindestens 5,00 EUR höchstens allerdings 10,00 EUR.
• Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
• Für bestimmte Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen, die bestimmte Preisgrenzen der Krankenkassen überschreiten, werden Aufzahlungen durch den Gesetzgeber erhoben. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre Krankenkasse.
• Seit dem 1. Januar 2004 gelten die alten Zuzahlungsbefreiungen nicht mehr. Wenn man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt nach Antrag die jeweilige Kasse für das Kalenderjahr eine Befreiung aus. Legen Sie ggfs. Ihrem Arzt die Befreiung vor, damit er das Rezept entsprechend kennzeichnen kann.