Bereit für die Zukunft der Medikamentenverschreibung? Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept Pflicht, was sowohl für Patienten als auch für Ärzte und Apotheken zu einigen Neuerungen führt. Wir erklären Ihnen, was das für Sie als Patient bedeutet. Erfahren Sie hier, welche Neuerungen und Vorteile auf Sie warten und wie einfach es ist, das E-Rezept einzulösen.

Was ändert sich für Sie ab dem 1. Januar?

Schon seit Juli 2023 hatten gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, das E-Rezept zu nutzen, doch ab dem kommenden Jahr wird die Ausstellung des elektronischen Rezepts für Ärzte nun verpflichtend. Mit dem 1. Januar 2024 erhalten gesetzlich versicherte Patienten ihre verschreibungspflichtigen Medikamente nur noch in digitaler Form. Das altbekannte rosafarbene Papierrezept wird durch das innovative E-Rezept ersetzt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung und verspricht Patienten mehr Bequemlichkeit.

Die Umstellung auf das E-Rezept bringt nicht nur eine Vereinfachung der Prozesse in der Arztpraxis mit sich, sondern auch eine revolutionäre Veränderung in der Art und Weise, wie verschreibungspflichtige Medikamente eingelöst werden.

Doch gibt es Ausnahmen für die Ausstellung des elektronischen Rezepts? Ja, Verbands- und Hilfsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen, Betäubungsmittel sowie die gefährdenden Stoffe Lenalidomid, Thalidomid und Pomalidomid werden noch einige Zeit per Papierrezept verordnet, bevor das E-Rezept in diesen spezifischen Bereichen nach und nach eingeführt wird.

So funktioniert das E-Rezept

Das E-Rezept, eine innovative Form der Medikamentenverschreibung, setzt sich zusammen aus einem digitalen Sammelcode, vergleichbar mit einem QR-Code. Dieser Code enthält sämtliche relevante Informationen zum verschriebenen Medikament, einschließlich Dosierung, Stärke und Verabreichungshinweisen. Die Ausstellung des E-Rezepts erfolgt entweder in der Arztpraxis oder sogar online, beispielsweise während einer Arzt-Videosprechstunde. Nach der Untersuchung kann der Arzt die verschriebenen Medikamente eingeben und der QR-Code wird automatisch generiert.

Patienten können diesen Code entweder in einer speziellen E-Rezept-App auf ihrem Smartphone speichern oder als Papierausdruck erhalten. Für gesetzlich Versicherte besteht auch die Möglichkeit, das E-Rezept auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte hochzuladen.

Wo und wie Sie ein E-Rezept einlösen können

Das E-Rezept eröffnet den Patienten flexible Möglichkeiten zur Einlösung ihrer verschriebenen Medikamente, sei es online oder direkt vor Ort in der Apotheke:

1. Einlösung in der Online-Apotheke: Nach Ihrem Arzttermin oder der Arzt-Videosprechstunde können Sie Ihre Medikamente bequem von zu Hause aus bestellen und liefern lassen. Ein unschlagbarer Vorteil besteht darin, dass Sie sofort erfahren, ob das verschriebene Medikament in Ihrer Online-Apotheke vorrätig ist.

Infografik zur Einlösung des E-Rezepts

Um Ihr E-Rezept bei apodiscounter einzulösen, lassen Sie sich entweder den Ausdruck des E-Rezepts in der Praxis geben oder nutzen Sie die E-Rezept-App, um einen digitalen QR-Code zu generieren und diesen als Screenshot bei apodiscounter hochzuladen.

Hier können Sie Ihr E-Rezept scannen oder eine Bild-Datei hochladen.

2. Einlösung in der Apotheke vor Ort: Auch in Ihrer örtlichen Apotheke können Sie das E-Rezept mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen, vorausgesetzt, Sie sind gesetzlich versichert. Stecken Sie einfach Ihre eGK, die Ihnen von den gesetzlichen Krankenkassen ausgehändigte Versichertenkarte, in das Kartenlesegerät vor Ort. Alternativ können Sie das E-Rezept per Rezeptcode über die E-Rezept-App oder als Ausdruck vorlegen – dies ist ebenfalls für Privatversicherte möglich.

Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten?

Das E-Rezept revolutioniert nicht nur die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken, indem es eine effizientere Abwicklung ermöglicht und die nahtlose Kommunikation fördert, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Patienten:

  • Lieferbarkeit vorab prüfen: Bevor Sie Ihr Medikament einlösen, können Sie prüfen, ob es in unserer Online-Apotheke vorrätig ist, und somit unnötige Wege vermeiden.

  • Zeitersparnis: Das E-Rezept erspart Ihnen zusätzliche Wege und damit Zeit. Bei Bedarf eines Folgerezepts innerhalb eines Quartals müssen Sie keinen erneuten Arzttermin vereinbaren und lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Praxis kann das Folgerezept nun digital über die eGK oder die E-Rezept-App übermitteln.

  • Bequeme Einlösung: Ihr E-Rezept oder Folgerezept können Sie in wenigen Sekunden direkt online in unserer Online-Apotheke einlösen, ohne Ihr Original-Rezept einsenden zu müssen.

  • Möglichkeiten für Online-Arzttermine: Die Einführung des E-Rezepts fördert die Nutzung von Videosprechstunden mit Online-Ärzten, da diese das elektronische Rezept kontaktlos an die Patienten übermitteln können.

  • Mehr Sicherheit: Persönliche Daten werden sicher verschlüsselt und können nur von berechtigten Gesundheitsdienstleistern im Gesundheitswesen mit Ihrem Einverständnis abgerufen werden. Außerdem werden die neuen E-Rezepte sicher in digitaler Form aufbewahrt, wodurch sie nicht wie herkömmliche Rezepte verloren gehen können.

  • Weniger Abgabefehler: Durch einfaches Einlesen des QR-Codes auf dem E-Rezept, der das digital gespeicherte Rezept enthält, werden fehlerhafte oder schwer lesbare Papierrezepte vermieden.

  • Vorteile für Ärzte und Apotheker: Das E-Rezept ermöglicht eine effizientere Abwicklung, minimiert Fehler durch den digitalen QR-Code und fördert die nahtlose Kommunikation zwischen Arztpraxis und Apotheke.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum E-Rezept finden Sie hier.

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Aktualisiert am: 28. März 2024